BAFA – Förderung Sanierung

Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen

Maßnahmen an der Gebäudehülle:

Förderung von 15% + ggf. 5% Förderung durch iSFP.

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000€ pro Wohneinheit, mit einem iSFP bei 60.000€ pro Wohneinheit

Gefördert wird:

+ Dämmung der Gebäudehülle, wie Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
+ Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren- und toren
+ Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz (zb. Raffstore oder Rollläden)
+ Mindestinvestition muss bei 300€ liegen.

Maßnahmen Anlagentechnik (außer Heizung)

Förderung von 15% + ggf. 5% Förderung durch iSFP.

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000€ pro Wohneinheit, mit einem iSFP bei 60.000,- € pro Wohneinheit

Gefördert wird:

+ Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/ Kälterückgewinnung
+ Einbau digitaler System zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes oder des angeschlossenen förderfähigen Gebäudenetzes
+ Mindestinvestition muss bei 300,- € liegen

Förderung Gebäudenetze:

+ Förderung von 30%
+ Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, welches nach den Vorgaben des TMA für BEG EM Nummern 3.2 bis 3.7 und/oder aus unvermeidbarer Abwärme gespeist wird.

Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben liegt bei:

+ 30.000,- € für die erste Wohneinheit
+ 15.000,- € für die zweite bis sechste Wohneinheit
+ 8.000,- € ab der siebten Wohneinheit
+ Mindestinvestition muss bei 300,- € liegen

Heizungsoptimierung

Förderung von 15% + ggf. 5% Förderung durch iSFP.

Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000,- € pro Wohneinheit, mit einem iSFP bei 60.000,- € pro Wohneinheit.
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist die Durchführung, bei wassergeführten Heizungssystemen, eines hydraulischen Abgleichs.

Gefördert wird:

+ Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
+ Der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
+ Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
+ Im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
+ Die Dämmung von Rohrleitungen
+ Der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
+ Die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
+ Der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
+ Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen
+ Mindestinvestition muss bei 300,- € liegen

Fachplanung und Baubegleitung

+ Förderung von 50%
+ Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 5.000,- € bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Bei Drei- oder Mehrfamilienhäusern bei jeweils 2.000,- € pro Wohneinheit bis maximal 20.000,- €.

  • BAFA Konditionen 2020

    Alle reinen Zuschüsse für Einzelmaßnahmen nur noch bei der Bafa zu beantragen, Konditionen:
  • Auf zur Energiewende – BAFA-Förderung für inVENTer-Lüftungsanlagen

    Marktanreizprogramm 2020 BAFA-Förderprogramm START DER ENERGIEWENDE FÜR IHRE HAUSTECHNIK: Das Bundesamt für Wirtschaft
  • Neue Förderpakete der BAFA

    Seit dem 1. Januar 2020 gibt es von der BAFA eine neue Förderung
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