BEG-Vorgaben

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) hat die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 28. Juli 2022 angepasst:

Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 100 / Effizienz­gebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungs­fahrplan (iSFP-Bonus) außer bei Bafa Einzelmaßnahmen.

Die Kredit­förderung der Einzel­maßnahmen bei der KfW wurde eingestellt. Die Zuschuss­förderung der Einzel­maßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.

Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einher­gehenden Umfeld­maßnahmen entfällt.

Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredit­höchst­beträge und Tilgungs­zuschüsse angepasst.

Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461)und Nichtwohngebäuden (463) können nicht mehr beantragt werden.

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