
Ab 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Änderungen betreffen sowohl den Neubau als auch die energetische Sanierung und wirken sich auf zahlreiche KfW- und BAFA-Förderprogramme aus.
Neue Förderbedingungen ab 21. Juli 2026
Ab dem 21. Juli 2026 treten die neuen BEG-Richtlinien in Kraft. Förderanträge können ab diesem Zeitpunkt ausschließlich nach den neuen Konditionen gestellt werden.
9. Juli 2026
+ Beginn der technischen Umstellung
+ Keine neuen Bestätigungen zum Antrag ((g)BzA) für die betroffenen KfW-Programme mehr möglich.
20. Juli 2026 | 20:00 Uhr
+ Letzte Möglichkeit, bereits vorhandene gültige (g)BzA für KfW-Anträge nach den bisherigen Förderbedingungen zu nutzen.
20. Juli 2026 | 23:59 Uhr
+ Letzte Möglichkeit, bestehende BAFA-TPB für Förderanträge zu verwenden.
21. Juli 2026
+ Start der neuen Förderbedingungen
+ Neue (g)BzA können wieder erstellt werden.
Effizienzhausförderung (KfW 261 & 263)
+ Die EE-Klasse wird neuer Standard.
+ Der bisherige EE-Bonus von 5 % entfällt.
+ Die Tilgungszuschüsse werden pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert.
+ Für EH 85 EE sowie EH/EG 70 EE entfällt der Tilgungszuschuss vollständig.
+ Einheitlicher Förderhöchstbetrag:
150.000 € je Wohneinheit bei Sanierungen.
Die Grundförderung bleibt bei 30 %. Neu sind angepasste Förderhöchstbeträge:
+ 28.000 € für die erste Wohneinheit
+ 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
+ 8.000 € ab der siebten Wohneinheit
Entfallen werden:
+ Effizienzbonus
+ Emissionsminderungszuschlag
Einkommensbonus
+ 40 % bis 30.000 € Haushaltseinkommen
+ 30 % bis 40.000 €
+ 10 % bis 50.000 €
Familien erhalten zusätzlich einen höheren Einkommensgrenzwert.
+ startet mit 16 %
+ sinkt anschließend alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte
+ vollständiger Wegfall zum 01.08.2028
Der individuelle Sanierungsfahrplan wird künftig gezielter gefördert und greift erst ab der zweiten Sanierungsmaßnahme.
Ab voraussichtlich Ende September 2026 werden zusätzliche Fördermöglichkeiten eingeführt:
+ 5 % Bonus für Serielles Sanieren bei Wohngebäuden
+ neuer Bonus für Nichtwohngebäude
+ Ausweitung auf den Effizienzhausstandard 70 EE
Geplant sind unter anderem:
+ Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus europäischer Produktion
+ neuer WPB-Bonus für ausgewählte Maßnahmen an der Gebäudehülle
+ schrittweise Anpassung der Förderhöchstbeträge ab Februar 2027
Die neuen Förderbedingungen verändern die Wirtschaftlichkeit vieler Bau- und Sanierungsprojekte. Eine frühzeitige Planung wird dadurch noch wichtiger.
Unser Tipp: Lassen Sie Förderfähigkeit, Lüftungskonzept und energetische Planung bereits zu Beginn eines Projektes prüfen. So sichern Sie sich die bestmögliche Förderung und schaffen die Grundlage für eine wirtschaftliche und zukunftssichere Umsetzung.
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Unser Energieberater-Team unterstützt Sie gerne – von der Förderberatung über Lüftungskonzepte bis hin zur kompletten energetischen Fachplanung.



Welche Programme für Ihr Gebäude infrage kommen, welche Boni erreichbar sind und wer den Antrag stellt — der Stand der Förderung seit dem 21. Juli 2026 im Überblick.
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