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Leistung · Förderung

KfW- und BAFA-Förderung: Beratung, Antrag, Nachweis

Stand der Förderlogik: BEG-Reform vom 21. Juli 2026 · zuletzt geprüft am 20. September 2026

Fördermittel entscheiden darüber, ob sich eine Sanierung rechnet — und sie ändern sich laufend. Wir übersetzen die aktuelle Förderkulisse in eine Zahl für Ihr Gebäude, stellen die Anträge und führen die Nachweise bis zur Auszahlung.

Was seit dem 21. Juli 2026 gilt

Die BEG-Reform hat die Förderlogik für die Sanierung neu sortiert: Der Kredithöchstbetrag liegt jetzt einheitlich bei 150.000 € je Wohneinheit, der Tilgungszuschuss dafür niedriger. Die Effizienz-Klasse EE ist Pflicht und kein Bonus mehr.

ProgrammWofürHöchstbetrag
KfW 261 — Wohngebäude KreditSanierung zum Effizienzhaus150.000 € Kredit je Wohneinheit, Tilgungszuschuss bis 40 % (EH 40 EE 10 % plus Boni für Nachhaltigkeits-Klasse, Worst-Performing-Building und serielle Sanierung) — bis zu 60.000 € je Wohneinheit
BaubegleitungFachplanung und Nachweise50 % der Kosten; Einfamilienhaus max. 10.000 €, Mehrfamilienhaus 4.000 € je Wohneinheit (max. 40.000 €)
KfW 297/298 — Klimafreundlicher NeubauNeubau EH 40100.000 € je Wohneinheit, mit QNG-Siegel 150.000 € — zinsverbilligter Kredit, kein Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 55 im Neubaubefristet bis 31.12.2026100.000 € je Wohneinheit, nur mit vorliegender Baugenehmigung
KfW 458 — HeizungsförderungHeizungstausch als Einzelmaßnahme30 % Grundförderung, maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit

Die Angaben geben den Stand vom 21.07.2026 wieder, zuletzt geprüft am 20.09.2026 gegen das KfW-Merkblatt 261 (07/2026) sowie die Programme 297/298. Verbindlich sind allein die aktuellen Merkblätter der KfW und des BAFA; welche Boni Ihr Vorhaben erreicht, klären wir im Einzelfall.

Was das in realisierten Projekten bedeutet hat

In der Denkmal-Villa in Alzey wurden aus einem Gebäude sieben Wohneinheiten, finanziert mit rund 486.500 € Zuschuss und 93 % geringeren Brennstoffkosten. Weitere Projekte mit Energie- und Förderbilanz stehen in den Referenzen. Eine erste Größenordnung für Ihr Gebäude liefert der Einspar-Rechner.

Wie wir vorgehen

  1. Fördercheck. Welche Programme kommen für Ihr Gebäude überhaupt infrage — und welche schließen sich gegenseitig aus?
  2. Variantenrechnung. Wir rechnen die Sanierungsvarianten mit und ohne Boni durch, inklusive Investition, Zuschuss, Kredit, Betriebskosten und Amortisation.
  3. Antrag. Bestätigung zum Antrag (BzA), Antragstellung über Ihre Bank oder direkt, Fristen im Blick.
  4. Nachweis. Baubegleitung, Bestätigung nach Durchführung (BnD), Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung des Tilgungszuschusses.

Der CO₂-Preis rechnet mit

Seit 2026 liegt der nationale CO₂-Preis im Korridor von 55 bis 65 € je Tonne; ab 2028 startet der europäische Emissionshandel ETS 2 für Gebäude und Verkehr. Was das für eine Gasheizung bedeutet, steht im Beitrag Gas wird teuer — und im Rechner als wegfallende CO₂-Kosten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Sanierung 2026?
Seit dem 21. Juli 2026 fördert die KfW im Programm 261 mit einem Kredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss beträgt für das Effizienzhaus 40 EE 10 %; dazu kommen Boni für die Nachhaltigkeits-Klasse (5 %), für ein Worst-Performing-Building (10 %) und für serielle Sanierung (15 %). Im günstigsten Fall sind das 40 % — bis zu 60.000 € je Wohneinheit. Welche Boni erreichbar sind, hängt vom Gebäude ab.
Lohnt sich das Effizienzhaus 40 noch, wenn der Zuschuss gesunken ist?
In der Regel ja, weil gleichzeitig der Kredithöchstbetrag auf einheitlich 150.000 € je Wohneinheit gestiegen ist und die Betriebskosten dauerhaft sinken. Entscheidend ist die Gesamtrechnung aus Investition, Zuschuss, Zinsvorteil, Energiekosten und CO₂-Preis — genau die stellen wir in der Beratung auf.
Was ist ein Worst-Performing-Building?
Ein Gebäude, das zu den energetisch schlechtesten Gebäuden in Deutschland zählt — in der Regel Baujahr vor 1957 oder Energieausweis-Klasse H. Für solche Gebäude gibt es 10 Prozentpunkte zusätzlichen Tilgungszuschuss. Ob Ihr Gebäude darunter fällt, prüfen wir anhand der Bausubstanz und des Energieausweises.
Kann ich Heizungsförderung und Effizienzhaus-Förderung kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Die Heizungsförderung (KfW 458, 30 % Grundförderung, maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit) ist eine Einzelmaßnahme; die Effizienzhaus-Förderung über KfW 261 umfasst das Gesamtkonzept einschließlich Wärmeerzeugung. Welcher Weg mehr bringt, ist eine Rechenfrage.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beginn der Maßnahme — Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen vorher nicht geschlossen sein. Planungs- und Beratungsleistungen sind davon ausgenommen. Deshalb gehört der Förderantrag an den Anfang des Projekts, nicht ans Ende.

Drei Angaben genügen für eine erste Größenordnung: erreichbarer Förderrahmen, Energiekosten-Einsparung und die CO₂-Kosten, die wegfallen.

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