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Förderung + Gesetze

Die KfW ändert ihre Förderbedingungen

Werkgemeinschaft BAUEN+ENERGIE · 5. Dezember 2018 · 1 Min. Lesezeit
Die KfW ändert ihre Förderbedingungen

Stand: 5. Dezember 2018. Förderprogramme, Preise und gesetzliche Vorgaben ändern sich laufend — die Zahlen und Regeln in diesem Beitrag galten am Tag der Veröffentlichung. Den heutigen Stand der Förderung finden Sie im Einspar-Rechner und im Beitrag BEG-Reform 2026; für Ihr Gebäude rechnen wir es in der Energieberatung konkret durch.

Das sind doch schöne Neuigkeiten in der Vorweihnachtszeit, die KfW verlängert ihre Fristen.

Die Förderkonditionen für die Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ haben sich geändert.

Die Frist von sechs Monaten für Mittel aus der KfW-Förderung für das Bauen und Sanieren verlängert sich jetzt auf zwölf Monate. Die Frist für das Einreichen der Belege nach Verwendung wird von 9 auf 15 Monate gestreckt. Die neuen Merkblätter dazu sind bereits im KfW-Partnerportal online verfügbar.

Die Änderungen gelten für die Programme 153, Energieeffizient Bauen, sowie für die Programme 151 und 152, Energieeffizient Sanieren. Für den Bau oder Kauf eines Niedrigenergiehauses, das den Standard eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus erfüllt, gibt es im Programm KfW Effizienzhaus 153 einen Tilgungszuschuss und ein zinsgünstiges Darlehen.

Das KfW-Programm 151 ist für komplette Sanierungspakete gedacht. Förderfähig sind Wohngebäude, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1.2.2002 gestellt wurde. Alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen, erhalten bis 100.000 Euro je Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus.

Neu bei der KfW ist jetzt das Baukindergeld. Das lohnt sich für Familien und Alleinerziehende mit Kindern, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen. Es gibt pro Kind einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr, für zehn Jahre. Das Haushaltseinkommen darf bei maximal 90.000 Euro bei einem Kind, plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind, liegen.

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