
Stand: 5. April 2022. Förderprogramme, Preise und gesetzliche Vorgaben ändern sich laufend — die Zahlen und Regeln in diesem Beitrag galten am Tag der Veröffentlichung. Den heutigen Stand der Förderung finden Sie im Einspar-Rechner und im Beitrag BEG-Reform 2026; für Ihr Gebäude rechnen wir es in der Energieberatung konkret durch.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat eine staatliche KfW-Anschlussförderung für energiesparende Neubauten ab Mitte April angekündigt.
Am 2. April 2022 sagte er der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe):
„Ab dem 20. April nehmen wir die Förderung für Neubauten nach dem EH40-Standard wieder auf, mit geänderten Fördersätzen und etwas geänderten Bedingungen. Dafür steht eine Milliarde Euro zur Verfügung.“
Man müsse sich darauf einstellen, dass diese Summe sehr schnell ausgeschöpft sein werde. „In der Nachfolge wollen wir für dieses Jahr noch ein schmaleres Programm mit anspruchsvolleren Konditionen auflegen, vorbehaltlich der Finanzierung. Das soll ein Programm EH40-Plus sein, mit einem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen“, sagte der Grünen-Politiker.
+ Was leisten wir sehr gern für Sie?
Wir erstellen Ihnen die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, diese ist zur Antragstellung notwendig, aber selbst noch kein Antrag!
+ Was müssen Sie selbst tun?
Den Antrag im KfW Portal als Zuschuss stellen, oder die von Ihnen unterschriebene BzA bei Ihrer Bank einreichen, das sollten sie sofort nach Freigabe des Programms für Neubauten erledigen.
Wir sind gern für Sie und Ihre Projekte da um sie kostenoptimiert + klimafreundlich zu realisieren, ob nun im Neubau oder in der Sanierung.
Ab dem 20.4.2022 können Sie wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses/Effizienzgebäudes stellen. Grundsätzlich gilt: Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
+ Kommunen können die Kredit- oder die Zuschussvariante beantragen.
+ Bei Wohngebäuden fördern wir diese drei Effizienzhaus-Stufen:
+ Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro
+ Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
+ Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
+ Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs) Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3 Mio. Euro
+ Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3,75 Mio. Euro
Weitere Details zur KfW-Förderung finden Sie hier.



Welche Programme für Ihr Gebäude infrage kommen, welche Boni erreichbar sind und wer den Antrag stellt — der Stand der Förderung seit dem 21. Juli 2026 im Überblick.
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