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Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Werkgemeinschaft BAUEN+ENERGIE · 27. Januar 2023 · 4 Min. Lesezeit
Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Stand: 27. Januar 2023. Förderprogramme, Preise und gesetzliche Vorgaben ändern sich laufend — die Zahlen und Regeln in diesem Beitrag galten am Tag der Veröffentlichung. Den heutigen Stand der Förderung finden Sie im Einspar-Rechner und im Beitrag BEG-Reform 2026; für Ihr Gebäude rechnen wir es in der Energieberatung konkret durch.

Dass wir gerade in der Bauwirtschaft viel zur Verringerung der Umweltweinwirkungen und Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen und des Primärenergiebedarfs erreichen können, indem wir auf erneuerbare Energien setzen ist uns allen bewusst.

Aber: Wer soll das bezahlen? Vor allem bei den explodierenden Materialkosten?
Es gibt zwar nun die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude Klimafreundlicher Neubau (KFN), aber leider enthält sie nichts, was auf einen gewünschten Bau-Boom hoffen lässt.

Hier finden Sie alle Neuerungen in Kurzform. Unten haben wir dann das komplette Dokument der Haustec zum Blättern inkl. aller Förderkonditionen im Detail für Sie hinterlegt, sowie alle relevanten Rufnummern + Links, falls gewünscht.

Bitte lesen Sie unbedingt unser FAZIT und unsere LÖSUNG!

NEUBAUFÖRDERUNG „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) startet zum 1. März 2023!

Dies hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nun bekannt gegeben.

Im Einzelnen stehen für die Förderung zum „Klimafreundlichen Neubau“ folgende KfW-Produkte zur Verfügung:
+ „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297)
+ „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298)
+ „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299)
+ „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen“ (498)
+ „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen“ (499)

Bei der Neubauförderung werden folgende Gesichtspunkte betrachtet, bzw. sind Voraussetzung:
+ Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus
+ Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase
+ Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.

Voraussetzungen zur Förderung
+ Investoren und Ersterwerber von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden sind Antragsberechtigt.
+ Neubau und Ersterwerb – innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB – von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Anforderung/Förderstufen
Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude:
+ Erfüllt Anforderungen ans Treibhauspotenzial, nachzuweisen unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA)
+ Entspricht Standard-Effizienzhaus 40/Effizienzgebäude 40 (EH 40/EG 40)
+ Darf keinen Wärmeerzeuger aus fossiler Energiequelle oder Biomasse aufweisen

Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude):
+ Erfüllt die vorstehend genannten Anforderungen und verfügt zudem über eine Nachhaltigkeitszertifizierung laut dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM)

Nichtwohngebäude:
+ Die Voraussetzung für die Beantragung eines Klimafreundlichen Nichtwohngebäudes ist das Vorliegen QNG für den jeweiligen Gebäudetyp

Förderhöchstbeträge

Kredit Wohngebäude:
+ Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
+ Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit

Kredit Nichtwohngebäude:
+ Klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
+ Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben

Zuschuss
Kommunen erhalten NUR Zuschüsse, keine Kredite

Wohngebäude
+ Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit/Zuschusssatz 5,0 %
+ Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit/Zuschusssatz 12,5 %

Nichtwohngebäude
+ Klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben/Zuschusssatz 5,0%
+ Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG: bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben/Zuschusssatz 12,5 %

Förderfähige Kosten:

Gefördert werden die Baukosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen, sowie die Kosten für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Der Kaufpreis für Grundstücke ist nicht beinhaltet.

Antragstellung:

Sowohl der Kreditantrag als auch der Zuschussantrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen.

Wichtiges/Änderungen:

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten:in oder eines Energieeffizienz-Experten/Nachhaltigkeits-Beratenden ist Voraussetzung

Ab 23.2.2023 wird das Online-Prüftool für die Erstellung der BzA bzw. die gBzA-Anwendung für die Erstellung der gBzA auf das neue Produkt „Klimafreundlicher Neubau“ umgestellt.

Diese Anforderungen müssen geprüft und bestätigt werden:
+ Energetischer Standard eines Effizienzhauses/-gebäudes 40 für Neubauten
+ Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus gemäß dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS)
+ Merkblatt inklusive der Anlage „Technische Mindestanforderungen“

Die Werkgemeinschaft Bauen+Energie ist eine der Zertifizierungsstellen und weitere finden Sie hier :

www.nachhaltigesbauen.de

Sie haben Fragen zum QNG?
Hier finden Sie Antworten:

Informationsportal Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

QNG-Hotline:
+ 030/257679435 (Montag bis Donnerstag 9:00 bis 13:00 Uhr )

QNG-Kontaktformular

KfW-Infocenter:
+
0800 539 9002 ( Montag bis Freitag von 08.00-18.00 Uhr )

KfW-Kontaktseite

Oder ganz einfach + persönlich:
Schicken Sie Ihr Projekt an planung@bauen-energie.info und Herr Joachim Schrader, Herr Dominik Weitzel oder Frau Dilara Aydin kümmern sich um Ihr Anliegen.

Unser Fazit:

„Viel Lärm um Nichts“ Die Förderungen im Neubau sind wenig attraktiv und niedrig gedeckelt. Zudem entfallen die 50% Zuschuss für die Dienstleistungen des Energieberaters für Berechnungen und das neue Gütesiegel on top.

Aber: Das ist kein Grund zur Resignation. Wir müssen nachhaltig handeln. Und es lohnt sich auch auf allen Ebenen. Denn mit den steigenden Energiekosten sind wir noch nicht am Limit. „Deutschlands Stadtwerke erwarten eine Verdoppelung der Gas- und Stromtarife für Endkunden“, so Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der kommunalen Unternehmen (VKU).

Wir haben mit unseren B+E Klimapaketen, alles um den explodierenden Baukosten die Stirn zu bieten!

Wir helfen Ihnen Ihre Projekte nachhaltig, klimaneutral UND wirtschaftlich zu realisieren; mit und ohne Förderung!

Denn mit unseren B+E Klimapaketen ist Bauen und Sanieren sogar kostengünstiger als herkömmlich!

Lassen Sie uns mit einem gemeinsamen Pilotprojekt starten. Schicken Sie uns Ihr Projekt an:

planung@bauen-energie.info

* Alle Angaben ohne Gewähr

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