
Stand: 3. Februar 2022. Förderprogramme, Preise und gesetzliche Vorgaben ändern sich laufend — die Zahlen und Regeln in diesem Beitrag galten am Tag der Veröffentlichung. Den heutigen Stand der Förderung finden Sie im Einspar-Rechner und im Beitrag BEG-Reform 2026; für Ihr Gebäude rechnen wir es in der Energieberatung konkret durch.
Die aktuelle Mitteilung der KfW vom 1.2.2022 lautet wie folgt:
+++ Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen haben informiert, dass sie gemeinsam ein Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen haben.
Demnach wird für alle Anträge, die bis einschließlich 23.1.2022 gestellt wurden, die Bearbeitung wieder aufgenommen.
+ Haben Sie bzw. bei Förderkrediten Ihre Bank einen Antrag bis einschließlich 23.1.2022 bei der KfW gestellt? Dann nehmen wir die Bearbeitung dieses Antrages in Kürze wieder auf. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Geduld.
+ Haben Sie bzw. bei Förderkrediten Ihre Bank einen Antrag gestellt und bereits eine Zusage erhalten? Dann ist die Förderung für Sie reserviert.
+ Über einen Neustart der BEG sind wir in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
+ Sie können keine Anträge mehr zur Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 / Effizienzgebäude Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) im Neubau stellen. +++
Die Pressemitteilung der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen finden Sie hier.



Welche Programme für Ihr Gebäude infrage kommen, welche Boni erreichbar sind und wer den Antrag stellt — der Stand der Förderung seit dem 21. Juli 2026 im Überblick.
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