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Förderung + Gesetze

KfW Zuschüsse für Ladestation

Werkgemeinschaft BAUEN+ENERGIE · 7. Dezember 2020 · 1 Min. Lesezeit
KfW Zuschüsse für Ladestation

Stand: 7. Dezember 2020. Förderprogramme, Preise und gesetzliche Vorgaben ändern sich laufend — die Zahlen und Regeln in diesem Beitrag galten am Tag der Veröffentlichung. Den heutigen Stand der Förderung finden Sie im Einspar-Rechner und im Beitrag BEG-Reform 2026; für Ihr Gebäude rechnen wir es in der Energieberatung konkret durch.

Seit dem 24. November 2020 gibt es KfW Zuschüsse zur Installation neuer Ladestationen für Elektroautos!

900,00 Euro Zuschuss vergibt die KfW für den Kauf von Ladestationen. Erklärtes Ziel laut KfW ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen.

Der Bund koppelt die Förderung an vier Voraussetzungen:

+ 1. Die Ladeleistung darf nicht mehr als elf Kilowatt betragen.
+ 2. Die Ladestationen müssen intelligent vernetzt sein.
+ 3. Die bezuschusste Wallbox darf nicht öffentlich zugänglich sein und nur privat genutzt werden.
+ 4. Der Ladestrom darf nur zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen.

Der Ökostrom kann zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage bezogen werden, die in unserem B+E KLIMAPAKET enthalten ist.

Wer kann den Zuschuss für Ladestationen beantragen + auf was muss man achten?

Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind folgende Gruppen:
+ Bauträger
+ Privatpersonen
+ Wohneigentümergemeinschaften
+ Wohnungsgenossenschaften
+ Wohnungsunternehmen.

Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im KfW Zuschussportal beantragt werden!

Beim Kauf einer Ladestation in Verbindung mit Ihrer PV Anlage über unsere Werkgemeinschaft BAUEN+ENERGIE, kümmern wir uns für Sie darum!

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