Wiederaufnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für alle Anträge, die bis einschließlich 23.1.2022 gestellt wurden
Die aktuelle Mitteilung der KfW vom 1.2.2022 lautet wie folgt:
+++ Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen haben informiert, dass sie gemeinsam ein Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen haben.
Demnach wird für alle Anträge, die bis einschließlich 23.1.2022 gestellt wurden, die Bearbeitung wieder aufgenommen.
Das bedeutet konkret:
+ Haben Sie bzw. bei Förderkrediten Ihre Bank einen Antrag bis einschließlich 23.1.2022 bei der KfW gestellt? Dann nehmen wir die Bearbeitung dieses Antrages in Kürze wieder auf. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Geduld.
+ Haben Sie bzw. bei Förderkrediten Ihre Bank einen Antrag gestellt und bereits eine Zusage erhalten? Dann ist die Förderung für Sie reserviert.
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- Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihre Bank den Kredit bei uns abruft.
- Ihren Investitionszuschuss zahlen wir aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
- Ihren Tilgungszuschuss (bei Förderkrediten) verrechnen wir mit der Darlehensschuld, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
+ Über einen Neustart der BEG sind wir in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
+ Sie können keine Anträge mehr zur Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 / Effizienzgebäude Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) im Neubau stellen. +++
Die Pressemitteilung der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen finden Sie hier.