Förderfähige Maßnahmen – Neubau

Welche Maßnahmen fördert die KfW bei beiden Förderstufen 297 und 298?

+ Baukosten/Kauf inkl. Nebenkosten
+ Planung + energetische Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit
+ Nach­haltigkeits­zertifizierung

+ ACHTUNG: Ausgeschlossen von der Förderung ist die Umschuldung bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, sowie der Kauf eines Grundstücks.

Diese Förderprodukte kommen nicht in Frage für:

+ Umschuldungen bestehender Kredite
+ Nachfinanzierungenbereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
+ Kauf eines Grundstücks

Diese Anforderungen können wir als Ihre Energieberater:innen  für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.

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