Förderantrag – Neubau

Wer kann gefördert werden?

Es werden ALLE gefördert, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören:

+ Privatpersonen, zum Beispiel Eigentümer/innen
+ Wohneigentums­gemeinschaften
+ Einzelunternehmer und -innen und freiberuflich Tätige
+ Unternehmen und kommunale Unternehmen
+ Vermieterinnen und Vermieter
+ Alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften
+ Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
+ Soziale Organisationen und Vereine

Diese Anforderungen können wir als Ihre Expertinnen und Experten für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.

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