Wer kann gefördert werden?
Es werden ALLE gefördert, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören:
+ Privatpersonen, zum Beispiel Eigentümer/innen
+ Wohneigentumsgemeinschaften
+ Einzelunternehmer und -innen und freiberuflich Tätige
+ Unternehmen und kommunale Unternehmen
+ Vermieterinnen und Vermieter
+ Alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
+ Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
+ Soziale Organisationen und Vereine
Diese Anforderungen können wir als Ihre Expertinnen und Experten für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.