Heizungsförderung Einzelmaßnahme

Förderung Einzelmaßnahme: Heizung

Ab dem 27. Februar 2024 können Anträge zur Heizungsförderung (Zuschuss/Ergänzungskredit) bei der KfW eingereicht werden. Es ist üblich, dass der Heizungsbauer den Antrag für die Heizungsförderung stellt.
Programmstart: 27. Februar 2024

+ Zuschuss bis zu 70% möglich
+ Kreditbetrag bis zu 120.000,- € möglich mit verbilligtem Zinssatz

Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:

+ 30% Grundförderung
+ 5% Effizienzbonus (nur bei Wärmepumpen möglich mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird)
+ 20% Klimageschwindigkeitsbonus bis 31.12.2028 danach alles 2 Jahre 3 Prozent weniger, ab 1.1.2037 entfällt dieser Bonus
+ 30% Einkommensbonus, wenn Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000,- € beträgt.
+ Maximale Förderung darf 70% nicht überschreiten

Kreditbetrag (358/359)
+ Maximal 120.000,- €
+ Es wird ein verbilligter Zinssatz gewährt, wenn das Haushaltsjahreseinkommen 90.000,- € nicht überschreitet. (Programm 358)

Der Antrag für Wärmenetze erfolgt weiterhin über die BAFA.

 

Update 26. Februar 2024:

… diese Förderung kann im Moment laut aktuellem Beschluss der Bundesregierung nur noch für Besitzer von Einfamilienhäusern in Anspruch genommen werden. Siehe auch Artikel in der haustec.

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