Voraussichtliche Förderungen ab 2023*

Allgemeine Änderungen:

+ Neubauförderung 40 NH bleibt bis zum 28.2.2023 bestehen
Ab 1.3.2023 gibt es neue Richtlinien BEG Neubau, Zuständigkeit liegt dann beim Bauministerium (BMWSB) und nicht mehr beim BMWK
+ Unterscheidung zwischen Effizienhäuser wird aufgehoben (Wohngebäude/Nicht-Wohngebäude)
+ Bei Eigenleistung werden Materialkosten gefördert. EE-Experte muss fachgerechte Durchführung bescheinigen
+ Für Kommunen max. Kumulierung der Förderung bis zu 90%
+ Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) müssen vorliegen

Förderung Effizienzhäuser (BEG WG, BEG NWG)

+ WPB- (Worst-Performing-Building) Bonus wird auf 10% angehoben für EH 70/55/40 + EE
+ Serielle Sanierung bekommt einen Bonus von 15% (genauer Ablauf noch unbekannt)
+ Für EE-Klasse muss 65% erneuerbarer Energien erreicht werden. WRG aus Lüftung wird nun auch berücksichtigt.
+ Für EE-Klasse ist eine Lüftungsanlage mit WRG nun Pflicht
+ NH-Klasse nun auch bei Sanierung möglich
+ Alle EH müssen NT-Ready sein (Niedertemperatur-Ready = Vorlauftemp. < 55°)
+ PV-Anlage über EH nicht mehr förderfähig
+ Ab 01.01.2024 müssen LWWP-Außengerät 5dB unter der Ökodesign-Verordnung liegen. Ab 01.01.2026 10dB niedriger)
Ab Anfang 2030 dürfen Wärmepumpen nur noch natürliche Kältemittel verwenden.

Förderstufen
Sanierung
Kredit ab 1.1.2023
Standardförderung
Tilgungszuschuss
Zinsvorteil
maximal
Max. Fördersatz
(inkl. Zinsvorteil)
+EH/EG Denkmal5%15%25%
+EH 85 (nur WG)5%15%25%
+EH/EG 7010%15%40%
+EH/EG 5515%15%60%
+EH/EG 4020%15%65%
Förderstufen
Sanierung
Kredit ab 1.1.2023
Boni
EE-Klasse oder
NH-Klasse
Boni
WPB
Boni
SerSan
+EH/EG Denkmal5%--
+EH 85 (nur WG)5%--
+EH/EG 705%10 % (nur 70 EE)-
+EH/EG 555%10%15%
+EH/EG 405%10%15%

Förderung Einzelmaßnahme (BEG EM)

+ Mindestinvestitionsvolumen = 5000€, bei Heizungsoptimierung = 1000€
+ Förderung Brennstoffzelle = 25% (ggf. +10% Austausch-Bonus)
+ Förderung Wärmepumpe oder Biomasseanlage nur wenn danach das Gebäude mindestens 65% aus erneuerbaren Energien beheizt wird
+ Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich nach Verfahren B erforderlich
+ Eine Konnektivität muss hergestellt werden zu Heizungsgerät wenn möglich
+ Förderung Heizungsoptimierung nur noch bei WG bis 5 WE und NWG bis 1000m², zudem keine Förderung bei Heizungsanlage mit fossilem Energieträger und alter als 20 Jahre

Änderungen Heiztechnik

+ Biomasseanlage nur noch förderfähig, wenn mit Solarthermieanlage kombiniert
+ Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen
+ Wärmenetze haben keine Technische Anforderung für EE-Anteil oder Primärenergiebedarf, der EE-Anteil wird immer pauschal mit 65% erfüllt
+ Förderung für Anschluss an Wärmenetz steigt auf 30%

Einzelmaßnahmen
Zuschuss ab 1.1.2023
ZuschussiSFP-Bonus
+Solarthermie25%-
+Biomasse10%-
+Wärmepumpe25%-
+Brennstoffzellenheizung25%-
+Innovative Heizungstechnik25%-
+Errichtung Gebäudenetz30%-
+Errichtung Gebäudenetz
Biomasse
20%-
+Gebäudenetzanschluss25%-
+Wärmenetzanschluss30%-
+Gebäudehülle15%5%
+Anlagentechnik15%5%
+Heizungsoptimierung15%5%
Einzelmaßnahmen
Zuschuss ab 1.1.2023
Heizungs-
tausch
WärmepumpeMax. Fördersatz
+Solarthermie10%-35%
+Biomasse10%-20%
+Wärmepumpe10%5%40%
+Brennstoffzellenheizung10%-35%
+Innovative Heizungstechnik10%-35%
+Errichtung Gebäudenetz--30%
+Errichtung Gebäudenetz
Biomasse
--20%
+Gebäudenetzanschluss10%-35%
+Wärmenetzanschluss10%-40%
+Gebäudehülle--20%
+Anlagentechnik--20%
+Heizungsoptimierung--20%

 

Es wird nur ein Teil der geplanten Änderungen aufgeführt, für genaueres kann zusätzlich unter den aufgeführten Links nachgelesen werden werden:

+ Ökozentrum NRW

Energie Fachberater

*Stand November 2022. Alle Angaben ohne Gewähr.

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