Interview

KfW-Förderung für Lüftungsanlagen – im Gespräch mit Joachim Schrader

Wenn Sie ein Haus bauen oder sanieren und über eine Finanzierung Ihres Vorhabens nachdenken, wird sie ihnen früher oder später begegnen: die KfW-Förderung. Kredite, Tilgungszuschüsse oder Investitionszuschüsse – die Bandbreite der Möglichkeiten ist groß. Worauf Sie bei der Beratung achten sollten und wie die Förderung der KfW funktioniert, erklärt im nachstehenden Interview der erfahrene Gebäudeenergieberater Joachim Schrader, der seit 2005 als Lüftungsexperte und Energieberater agiert und bereits unzählige Bauprojekte mit KfW-Förderung begleitet hat.


Lohnt es sich für den Bauherrn, sowohl privat als auch Unternehmer, das Bauvorhaben mit der KfW zu finanzieren?

J. S.: Ja, auf jeden Fall. Oftmals wird ja von der Finanzierung eines Bauvorhabens über die KfW abgeraten – lohnt sich nicht, zu umständlich, keine ersichtlichen Vorteile, zu viele Nachweise; das sind die gängigen Begründungen. Dabei bietet die KfW Finanzierungsmodelle für die unterschiedlichsten Voraussetzungen – es muss dabei nicht immer das energieeffizienteste Haus sein, schon einzelne Maßnahmen können Ihnen deutliche Finanzierungsvorteile und lukrative Tilgungszuschüsse sichern. Lassen Sie sich daher von den ersten Aussagen nicht abschrecken, sondern fragen Sie genauer nach. Am wichtigsten ist es, sich bei einer Energieberatung zu informieren, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gelistet ist. Ein Zusatztipp: Lassen Sie sich von Ihrem gewählten Energieberater Referenzen geben, so finden Sie schnell heraus, wie erfahren Sie von ihm zur KfW-Förderung beraten werden können.


Was bedeuten die unterschiedlichen Effizienzhausstandards und welche Besonderheiten sind diesbezüglich beim Förderantrag zu beachten?

J. S.: In der gültigen Energieeinsparverordnung ist ein Referenzhaus mit einem bestimmten Primärenergiebedarf festgelegt. Das kann man als Effizienzhaus 100 bezeichnen. Der KfW-Effizienzhaus-Standard bezeichnet nun den Abstand des Primärenergiebedarfs des geplanten Hauses zum EnEV-Referenzhaus. Wenn ich also ein KfW-Effizienzhaus 55 habe, verbraucht es jährlich nur 55 % der Energie, die das Referenzhaus verbrauchen würde. Davon hängt dann die mögliche Höhe der KfW-Fördermittel ab.

Ich empfehle übrigens immer, beim Antrag den optimistisch gesehen besten Standard zu beantragen. Das liegt daran, dass man beim endgültigen Nachweis immer noch zum schlechteren Effizienzhaus hin korrigieren kann, z. B. von KfW 55 auf KfW 70, aber niemals zum besseren, also nicht von KfW 70 auf KfW 55. Mit einer optimistischen Planung sichert man sich die höchstmöglichen Zuschüsse.

Wichtig ist auch zu erwähnen, dass immer die EnEV gilt, die zur Zeit der Baugenehmigung aktuell war. Das muss bei der Eingabe der Daten in das Online-Formular der KfW unbedingt beachtet werden.


Wird dezentrale Lüftung auch von der KfW gefördert?

J. S.: Selbstverständlich werden neben anderen Möglichkeiten der kontrollierten Wohnraumlüftung auch dezentrale Lüftungsanlagen gefördert. Dabei sind die Vorgaben der EnEV in Bezug auf die belüftete Fläche und die Luftwechselrate der Lüftung zu beachten. Dies gilt im Übrigen für jedes System – egal, ob zentral oder dezentral. Die EnEV Berechnung gilt als Nachweis dafür, dass das geplante Gebäude tatsächlich so energieeffizient ist wie angegeben und liefert eine Grundlage für die Bestimmung des zutreffenden Effizienzhausstandards. Für das Effizienzhaus 40 und 40 Plus muss die Lüftungsanlage nach Nennlüftung (DIN 1946/6) ausgelegt werden – was aber auch für die anderen Standards sinnvoll ist. Besonders wichtig ist es, die richtigen Werte für die Belüftung bei der Berechnung nach EnEV einzugeben. Das gilt sowohl für die korrekten Herstellerangaben zu den Lüftungsgeräten als auch zur belüfteten Fläche. Sind beispielsweise nur 50 % der Wohnfläche belüftet, wird der Effizienzhausstandard unter Umständen schlechter. Dies muss jeder Bauherr nach seinen eigenen Prioritäten abwägen.


Wann sollte der Antrag zur KfW-Förderung gestellt werden?

J. S.: Unbedingt noch vor der jeweiligen Maßnahme, also noch bevor die ersten Handwerker beauftragt werden. Das gilt übrigens auch für die Zuschüsse zur Baubegleitung (Programm 431)!

Wie werden KfW-Anträge bewilligt?

J. S.: Ihren Antrag zur KfW-Förderung stellt der Energieberater mit einem Online-Verfahren. Er lädt die Datensicherung der EnEV-Berechnung dort hoch, was dann bei der KfW durch ein Programm geprüft wird. Sie bekommen zeitnah eine Rückmeldung, ob der Antrag bewilligt wurde oder wo es noch Unstimmigkeiten gibt. Das geschieht alles elektronisch und es entstehen nur geringe Wartezeiten. Sollte der Antrag angenommen worden sein, wird für den Energieberater direkt das PDF mit der „Bestätigung zum Antrag“ erzeugt, welches er herunterlädt.

Mit diesem Ausdruck gehen Sie zu Ihrer Hausbank, die für die KfW-Förderung die Sicherheiten bietet. Was Ihre Bank genau für Sicherheiten anerkennt, finden Sie über Ihren dortigen Ansprechpartner heraus. Die vermittelnde Bank kommuniziert im Folgenden ausschließlich mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Welche Rolle spielt mein Energieberater im weiteren Verlauf?

J. S.: Für das Effizienzhaus 40 und 40 Plus im Neubau und das Effizienzhaus 55 in der Sanierung muss der Gebäudeenergieberater auch den Bau begleiten, für die anderen Maßnahmen ist das optional. Am Ende muss der Energieberater die Abnahme protokollieren. Zusätzlich zu den Baudokumenten, die aufbewahrt werden müssen, ist die Abnahme des Energieberaters ausschlaggebend für die Ausschüttung der Fördermittel – das gilt für jede beantragte Maßnahme.

Wie beraten Sie als Energieberater Ihre Kunden bezüglich kontrollierter Wohnraumlüftung?

J. S.: Ich erstelle grundsätzlich ein Lüftungskonzept nach den gültigen gesetzlichen Vorgaben. Das ist wichtig, um langfristig sowohl die Gesundheit meiner Kunden bzw. deren Mieter als auch die Bausubstanz zu schützen. Sollte das Ergebnis des Lüftungskonzeptes sein, dass eine automatische Lüftung erforderlich ist, begleite ich den Kunden nur dann bei seinem Antrag zur KfW-Förderung, wenn er sich auch für eine solche Lüftung entscheidet. Ein ganzheitliches energiesparendes Konzept ist von zentraler Bedeutung dafür, dass keine Baumängel entstehen und die späteren Nutzer sorgenfrei in ihrem Haus wohnen können.

Vielen Dank Herr Schrader für diese interessanten Einblicke in Ihre Arbeit.

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