Null Prozent Umsatzsteuer in 2023 für private Photovoltaik-Anlagenbetreiber!
Der Wegfall der Umsatzsteuer für PV-Anlagen ist zumindest für private Bauherren ein finanzieller Ansporn in die richtige energieeffiziente + klimafreundliche Richtung!
Allerdings gilt es die individuellen Eckdaten mit den steuerrechtlichen Fakten abzugleichen. Da es hier auf unterschiedliche Aspekte ankommt, bitten wir alle Interessierten sich von Fall zu Fall in die Materie einzulesen und gegebenenfalls steuerrechtlich beraten zu lassen.
Einige Grundvoraussetzungen zur Befreiung sind zum Beispiel:
+ Vollständige Installation + Inbetriebnahme der PV-Anlage bis 12/2023
+ Installation der PV-Module muss auf dem privaten Gebäude erfolgen. PV-Aufbauten auf Nebengebäude wie Garagen, Gartenschuppen, sind nicht von der Steuer befreit!
+ Lieferung und Installation der PV-Anlage inkl. Batteriespeicher + Wechselrichter können nur dann Umsatzsteuerbefreit sein, wenn die Voraussetzung einer „einheitlichen Leistung“ gegeben ist, sprich es sich um Tätigkeiten desselben Unternehmens handelt mit einer Gesamtrechnung der einzelnen Komponenten.
„Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz beschlossen. Damit wird eine Anschaffung von Photovoltaik–Anlagen ohne Mehrwertsteuer möglich sein. Betreiber kleiner Anlagen werden zudem von der Einkommensteuer befreit.“*
*Stand Dezember 2022, ohne Gewähr.