Förderung für energieeffiziente Neubauten startet wieder

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat eine staatliche KfW-Anschlussförderung für energiesparende Neubauten ab Mitte April angekündigt.

Am  2. April 2022 sagte er der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe):

„Ab dem 20. April nehmen wir die Förderung für Neubauten nach dem EH40-Standard wieder auf, mit geänderten Fördersätzen und etwas geänderten Bedingungen. Dafür steht eine Milliarde Euro zur Verfügung.“

Man müsse sich darauf einstellen, dass diese Summe sehr schnell ausgeschöpft sein werde. „In der Nachfolge wollen wir für dieses Jahr noch ein schmaleres Programm mit anspruchsvolleren Konditionen auflegen, vorbehaltlich der Finanzierung. Das soll ein Programm EH40-Plus sein, mit einem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen“, sagte der Grünen-Politiker.

+ Was leisten wir sehr gern für Sie?
Wir erstellen Ihnen die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, diese ist zur Antragstellung notwendig, aber selbst noch kein Antrag!

+ Was müssen Sie selbst tun?
Den Antrag im KfW Portal als Zuschuss stellen, oder die von Ihnen unterschriebene BzA bei Ihrer Bank einreichen, das sollten sie sofort nach Freigabe des Programms für Neubauten erledigen.

Wir sind gern für Sie und Ihre Projekte da um sie kostenoptimiert + klimafreundlich zu realisieren, ob nun im Neubau oder in der Sanierung.

Aktuelle Info der KfW, Stand 5.4.2022

Ab dem 20.4.2022 können Sie wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienz­hauses/Effizienz­gebäudes stellen. Grundsätzlich gilt: Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungs­vertrag oder einen Kauf­vertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Private und gewerbliche Antrag­steller können ausschließlich die Kredit­variante beantragen.

Kommunen können die Kredit- oder die Zuschuss­variante beantragen.

Bei Wohngebäuden fördern wir diese drei Effizienz­haus-Stufen:

Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro

Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro

Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro

Bei Nichtwohngebäuden fördern wir diese beiden Effizienz­gebäude-Stufen:

Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs) Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu 3 Mio. Euro

Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu 3,75 Mio. Euro

Weitere Details zur KfW-Förderung finden Sie hier.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner