GModG 2026: Mehr Möglichkeiten für Heizungen –

Mehr Chancen für ganzheitliche Energiekonzepte

Warum jetzt nicht das Heizsystem, sondern das Gebäude den Ausgangspunkt der Planung bildet

 

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verändert die Rahmenbedingungen für die Heizungsplanung. Die bisherige 65%-Regel entfällt, unterschiedliche Technologien bleiben möglich und neue Spielräume für hybride und kombinierte Energiekonzepte entstehen. Für Planer, Architekten, Energieberater und Bauträger ist das eine wichtige Entwicklung – und vor allem eine Chance. Denn wenn mehr technische Lösungen möglich sind, wird die entscheidende Frage nicht kleiner, sondern größer:
Welche Lösung passt wirklich zu diesem Gebäude – technisch, wirtschaftlich und langfristig? Genau hier beginnt ganzheitliche Energieplanung.

Die Lösung sollte sich am Gebäude orientieren – nicht das Gebäude an der Lösung. Dieser Gedanke wird mit dem GModG wichtiger denn je. Denn ein Gebäude ist kein Heizgerät. Es ist ein Gesamtsystem aus Gebäudehülle, Wärmebedarf, Wärmeverteilung, Wärmeerzeugung, Stromversorgung, Lüftung, Speicherung und Nutzung. Wer diese Zusammenhänge frühzeitig betrachtet, kann die neuen Möglichkeiten des GModG gezielt nutzen.


NEUBAU: Von Anfang an das Gesamtsystem planen

Im Neubau bestehen ideale Voraussetzungen, Energieversorgung und Gebäude von Beginn an aufeinander abzustimmen. Die bisherige 65%-Vorgabe entfällt. Gleichzeitig bleibt eine Vielzahl von Technologien möglich. Damit wächst der planerische Spielraum. Wärmepumpe, Biomasse, Hybridlösungen, Photovoltaik, Speicher oder Lüftung mit Wärmerückgewinnung können – abhängig vom Gebäude – miteinander kombiniert werden.

Die entscheidende Chance liegt deshalb nicht unbedingt in der einzelnen Technologie. Sie liegt in ihrer intelligenten Kombination.

Eine Wärmepumpe kann beispielsweise besonders effizient arbeiten, wenn Gebäudehülle, Heizflächen und Vorlauftemperaturen entsprechend geplant werden. Photovoltaik kann ihren Nutzen erhöhen, wenn Stromerzeugung, Wärmepumpe, Warmwasserbereitung und Speicher zusammengedacht werden.

Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung kann wiederum Bestandteil eines Gesamtkonzepts werden, das Komfort und Energieeffizienz verbindet.

Aus Technik wird ein Energiesystem. Genau das eröffnet im Neubau interessante Möglichkeiten.

Statt einzelne Komponenten nacheinander festzulegen, kann das gesamte Gebäude energetisch geplant werden. Das hilft, Investitionen gezielt einzusetzen, Betriebskosten langfristig zu betrachten und das Gebäude flexibel für zukünftige Entwicklungen aufzustellen.


Für Bauträger: Energiequalität wird zum Mehrwert

Auch für Bauträger entsteht daraus eine interessante Perspektive. Ein gutes Energiekonzept ist längst mehr als die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.

Es kann ein Qualitäts- und Vermarktungsmerkmal sein. Denn für Käufer und Investoren werden Fragen rund um zukünftige Energiekosten, Versorgungssicherheit und technische Zukunftsfähigkeit immer wichtiger. Ein Gebäude, das Energie nicht nur verbraucht, sondern intelligent erzeugt, nutzt und speichert, kann einen zusätzlichen Mehrwert bieten.

Ganzheitliche Energieplanung wird damit auch zu einem Baustein moderner Immobilienqualität.


SANIERUNG: Die individuelle Lösung für den individuellen Bestand

 Noch stärker zeigt sich die Bedeutung der ganzheitlichen Betrachtung bei Sanierungen. Denn jedes Bestandsgebäude ist anders. Baujahr, Gebäudehülle, Fenster, Heizflächen, Wärmebedarf, Platzverhältnisse, vorhandene Leitungen und die bisherige Energieversorgung unterscheiden sich erheblich. Deshalb gibt es im Bestand selten eine Standardlösung. Und genau hier gilt unser Leitsatz besonders deutlich:
Die Lösung sollte sich am Gebäude orientieren – nicht das Gebäude an der Lösung.

Eine Sanierung beginnt deshalb nicht beim Heizgerät. Sie beginnt mit der Frage: Was braucht dieses Gebäude?


Erst analysieren – dann entscheiden

+ Wie hoch ist der tatsächliche Wärmebedarf?
+ Welche Vorlauftemperaturen werden benötigt?
+
Sind die vorhandenen Heizflächen geeignet?
+
Wo kann Energie eingespart werden?
+
Welche Maßnahmen an der Gebäudehülle sind sinnvoll?
+
Welche erneuerbaren Energien können genutzt werden?
+
Welche Rolle können Photovoltaik und Speicher übernehmen?
+
Ist eine Wärmepumpe sinnvoll?
+
Oder bietet eine Hybridlösung im konkreten Bestand Vorteile?

Erst wenn diese Fragen gemeinsam betrachtet werden, lässt sich eine belastbare Entscheidung treffen. Das Ergebnis ist keine Standardheizung, sondern ein individuelles Energiekonzept.


Die „Bio-Treppe“: Heute planen, morgen mitdenken

Fossile Heizsysteme bleiben grundsätzlich möglich. Gleichzeitig steigt der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Brennstoffe schrittweise.

Die sogenannte „Bio-Treppe“ sieht folgende Stufen vor:

Ab Jahr Anteil erneuerbarer Brennstoffe
2029 10 %
2030 15 %
2035 30 %
2040 60 %
2045 100 %

Damit gewinnt die langfristige Betrachtung an Bedeutung. Bei einer Heizungsinvestition sollte deshalb nicht nur der heutige Anschaffungspreis betrachtet werden.

Ebenso wichtig sind:
+ zukünftige Brennstoffkosten
+
Verfügbarkeit der Energieträger
+
mögliche gesetzliche Veränderungen
+
Wartungs- und Betriebskosten
+
Erweiterbarkeit der Anlage
+
Kombination mit erneuerbaren Energien

Eine Heizungsentscheidung ist immer auch eine Entscheidung über die Energieversorgung der kommenden Jahrzehnte.


Hybridlösungen: Mehr Flexibilität für den Bestand

Gerade bei Sanierungen können hybride Systeme interessante Perspektiven eröffnen. Nicht jedes Gebäude lässt sich mit einem einzigen Schritt auf ein vollständig neues Energiesystem umstellen. Manchmal ist eine Kombination verschiedener Technologien technisch und wirtschaftlich sinnvoller.

Das GModG schafft hierfür verschiedene Möglichkeiten. Wärmepumpe, Biomasse, bestehende Wärmeerzeuger, Photovoltaik, Speicher und weitere Komponenten können – abhängig von Gebäude und Konzept – miteinander verbunden werden. Damit entsteht eine wichtige neue Perspektive:

Nicht „Entweder-oder“, sondern „Was funktioniert gemeinsam am besten?“


Förderung: Das richtige Konzept zuerst

Auch die Förderlandschaft verändert sich. Mit der neuen BEG werden die Förderbedingungen für Heizungsmaßnahmen neu strukturiert. Die Grundförderung für den Heizungstausch bleibt bei 30 %. Für die erste Wohneinheit können aktuell bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt werden.

Für bestimmte Haushalte kommen zusätzliche Boni infrage. Der Einkommensbonus wurde ausgeweitet und kann unter den entsprechenden Voraussetzungen Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 50.000 Euro erreichen. Damit wird die Förderstrategie zu einem Bestandteil der Planung.

Nicht erst planen und anschließend nach Förderung suchen – sondern technische, wirtschaftliche und förderrechtliche Möglichkeiten gemeinsam betrachten.


Unsere Stärke: Das Ganze im Blick

Genau hier liegt unser Ansatz. Wir betrachten Energie nicht als isoliertes Thema. Wir betrachten das Gebäude als Gesamtsystem.

+ Gebäudehülle
Wie viel Energie benötigt das Gebäude überhaupt?
+ Wärmebedarf
Welche Leistung wird tatsächlich benötigt?
+ Wärmeverteilung
Welche Heizflächen und Temperaturen sind vorhanden?
+ Wärmeerzeugung
Welche Technologie passt zu den Rahmenbedingungen?
+ Strom
Wie können Photovoltaik und Eigenverbrauch genutzt werden?
+ Speicher
Wo kann Energie zeitlich entkoppelt und effizient genutzt werden?
+ Lüftung
Wie lassen sich Komfort und Energieeffizienz verbinden?
+ Förderung
Welche Fördermöglichkeiten beeinflussen die Investitionsentscheidung
+ Wirtschaftlichkeit
Welche Lösung ist über die gesamte Lebensdauer sinnvoll?

Erst wenn diese Faktoren zusammengeführt werden, entsteht ein Konzept, das wirklich trägt. Das B+E Klimapaket!

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