Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Ab 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Änderungen betreffen sowohl den Neubau als auch die energetische Sanierung und wirken sich auf zahlreiche KfW- und BAFA-Förderprogramme aus.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Neue Förderbedingungen ab 21. Juli 2026
Ab dem 21. Juli 2026 treten die neuen BEG-Richtlinien in Kraft. Förderanträge können ab diesem Zeitpunkt ausschließlich nach den neuen Konditionen gestellt werden.
Wichtige Fristen
9. Juli 2026
+ Beginn der technischen Umstellung
+ Keine neuen Bestätigungen zum Antrag ((g)BzA) für die betroffenen KfW-Programme mehr möglich.
20. Juli 2026 | 20:00 Uhr
+ Letzte Möglichkeit, bereits vorhandene gültige (g)BzA für KfW-Anträge nach den bisherigen Förderbedingungen zu nutzen.
20. Juli 2026 | 23:59 Uhr
+ Letzte Möglichkeit, bestehende BAFA-TPB für Förderanträge zu verwenden.
21. Juli 2026
+ Start der neuen Förderbedingungen
+ Neue (g)BzA können wieder erstellt werden.
Das ändert sich bei den Förderungen
Effizienzhausförderung (KfW 261 & 263)
+ Die EE-Klasse wird neuer Standard.
+ Der bisherige EE-Bonus von 5 % entfällt.
+ Die Tilgungszuschüsse werden pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert.
+ Für EH 85 EE sowie EH/EG 70 EE entfällt der Tilgungszuschuss vollständig.
+ Einheitlicher Förderhöchstbetrag:
150.000 € je Wohneinheit bei Sanierungen.
Heizungsförderung (KfW 458, 459 & 522)
Die Grundförderung bleibt bei 30 %. Neu sind angepasste Förderhöchstbeträge:
+ 28.000 € für die erste Wohneinheit
+ 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
+ 8.000 € ab der siebten Wohneinheit
Entfallen werden:
+ Effizienzbonus
+ Emissionsminderungszuschlag
Neue Bonusregelungen
Einkommensbonus
+ 40 % bis 30.000 € Haushaltseinkommen
+ 30 % bis 40.000 €
+ 10 % bis 50.000 €
Familien erhalten zusätzlich einen höheren Einkommensgrenzwert.
Klimageschwindigkeitsbonus
+ startet mit 16 %
+ sinkt anschließend alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte
+ vollständiger Wegfall zum 01.08.2028
iSFP-Bonus
Der individuelle Sanierungsfahrplan wird künftig gezielter gefördert und greift erst ab der zweiten Sanierungsmaßnahme.
Neue Chancen für serielles Sanieren
Ab voraussichtlich Ende September 2026 werden zusätzliche Fördermöglichkeiten eingeführt:
+ 5 % Bonus für Serielles Sanieren bei Wohngebäuden
+ neuer Bonus für Nichtwohngebäude
+ Ausweitung auf den Effizienzhausstandard 70 EE
Weitere Neuerungen ab 2027
Geplant sind unter anderem:
+ Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus europäischer Produktion
+ neuer WPB-Bonus für ausgewählte Maßnahmen an der Gebäudehülle
+ schrittweise Anpassung der Förderhöchstbeträge ab Februar 2027
Unsere Empfehlung
Die neuen Förderbedingungen verändern die Wirtschaftlichkeit vieler Bau- und Sanierungsprojekte. Eine frühzeitige Planung wird dadurch noch wichtiger.
Unser Tipp: Lassen Sie Förderfähigkeit, Lüftungskonzept und energetische Planung bereits zu Beginn eines Projektes prüfen. So sichern Sie sich die bestmögliche Förderung und schaffen die Grundlage für eine wirtschaftliche und zukunftssichere Umsetzung.
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