Gebäudemodernisierungsgesetz oder GMG 2026

GMG 2026: Mehr Freiheit, weniger Richtung – was bedeutet das für Planer und Architekten?

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) bringt eine klare Veränderung: Die bisherige 65 %-Vorgabe für erneuerbare Energien entfällt. Stattdessen setzt der Gesetzgeber auf Technologieoffenheit – inklusive der Möglichkeit, weiterhin Öl- und Gasheizungen einzubauen, ergänzt durch spätere Beimischquoten („Bio-Treppe“). Für die Praxis bedeutet das vor allem eines: mehr Spielraum, aber deutlich weniger Orientierung.

Aus Sicht der Energieberatung ist das kritisch zu bewerten. Es fehlen klare Zielpfade, belastbare wirtschaftliche Rahmenbedingungen und vor allem eine konsequente Bewertung über den Primärenergiebedarf. Damit wird Effizienz nicht mehr systematisch eingefordert, sondern zur optionalen Größe.

Gleichzeitig entstehen neue Risiken: steigende CO₂-Kosten, unsichere Verfügbarkeit von klimafreundlichen Brennstoffen und fehlende Planungssicherheit für langfristige Investitionen.

Ein Lichtblick bleibt:

Strombasierte Heizsysteme sind weiterhin uneingeschränkt möglich. Das eröffnet Chancen für innovative, auch nicht wassergeführte Lösungen, die technisch beherrschbar und perspektivisch wirtschaftlich sind.

Unser Fazit:
Das GMG liefert keinen klaren Kompass für die Wärmewende. Umso mehr sind jetzt Planer und Architekten gefragt, eigenständig auf Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit zu setzen – unabhängig von regulatorischen Mindestanforderungen.

Unser Appel an Sie:
Zeigen Sie, was heute schon möglich ist: Reichen Sie Ihre Projekte ein.
Wir empfehlen gezielt innovative Konzepte, bei denen Effizienz und Wirtschaftlichkeit nicht nur erfüllt, sondern konsequent umgesetzt werden.

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