BEG startet am 1.1.2021

Umrisse der BEG werden klarer
+ UBA-Empfehlungen für Wohnungslüftung
+ Rechnet sich ein KfW-55-Neubau?

Ab dem 1.1.2021 startet die Bundesförderung für effiziente Gebäude –auch „BEG“ genannt. Es ersetzt Programme der KfW- und der BAFA-Förderung bzw. führt diese zusammen.

+ Förderangebot in einem Programm mit drei Teilprogrammen
+ Sämtliche Förderangebote mit einem Antrag bei einer Institution (KfW/BAFA)
+ Höhere Flexibilität durch Zuschuss und Kredit für alle Fördertatbestände parallel
Stärkerer Fokus auf erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit – Einführung „EE-Klassen“ und „NH-Klassen“ -> als Erweiterung der Energieeffizienzhaus-Standards
Förderung von Fachberatung / Baubegleitung + Verbesserungen für große Gebäude wie z.B. Mehrfamilienhäuser

Im Ersten Schritt werden folgende Einzelmaßnahmen gefördert:

Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern) – Förderung von 20 %
Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung) – Förderung von 20 %
Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen) – Förderung von 20 % bis 45 %
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen) – Förderung von 20 %
Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme – Förderung von 50 %

Ausführlichere Informationen zu den oben genannten Punkten finden Sie bald hier in unserer Präsentation.

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