Umrisse der BEG werden klarer
+ UBA-Empfehlungen für Wohnungslüftung
+ Rechnet sich ein KfW-55-Neubau?
Ab dem 1.1.2021 startet die Bundesförderung für effiziente Gebäude –auch „BEG“ genannt. Es ersetzt Programme der KfW- und der BAFA-Förderung bzw. führt diese zusammen.
+ Förderangebot in einem Programm mit drei Teilprogrammen
+ Sämtliche Förderangebote mit einem Antrag bei einer Institution (KfW/BAFA)
+ Höhere Flexibilität durch Zuschuss und Kredit für alle Fördertatbestände parallel
+ Stärkerer Fokus auf erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit – Einführung „EE-Klassen“ und „NH-Klassen“ -> als Erweiterung der Energieeffizienzhaus-Standards
+ Förderung von Fachberatung / Baubegleitung + Verbesserungen für große Gebäude wie z.B. Mehrfamilienhäuser
Im Ersten Schritt werden folgende Einzelmaßnahmen gefördert:
+ Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern) – Förderung von 20 %
+ Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung) – Förderung von 20 %
+ Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen) – Förderung von 20 % bis 45 %
+ Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen) – Förderung von 20 %
+ Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme – Förderung von 50 %
Ausführlichere Informationen zu den oben genannten Punkten finden Sie bald hier in unserer Präsentation.