KfW Heizungsförderung ab 1. September 2024: Bis zu 70% Zuschuss für klimafreundliche Heizungen
Seit dem 1. September 2024 können private Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von der neuen KfW-Heizungsförderung profitieren. Wer eine alte Heizungsanlage durch eine klimafreundliche Anlage ersetzt, kann bis zu 70% Zuschuss auf die Investitionskosten erhalten.
Voraussetzungen und Förderung
Um den Zuschuss zu beantragen, muss das Wohngebäude älter als fünf Jahre sein, und die alte Heizungsanlage mindestens zwei Jahre in Betrieb gewesen sein. Der maximale förderfähige Betrag für die erste Wohneinheit liegt bei 30.000 Euro. Wer eine erneuerbare Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Wärmenetz einrichten lässt, ist förderberechtigt.
Wichtige Änderungen ab 1. September 2024
Ab dem 1. September 2024 muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Zuvor war es möglich, mit den Arbeiten zu starten und den Antrag bis November 2024 nachzureichen.
Der Ablauf in fünf Schritten
+ 1. Experten beauftragen:
Ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) mit allen relevanten Angaben zum Projekt.
+ 2. Vertragsabschluss:
Der Vertrag mit dem Fachunternehmen muss eine Bedingung enthalten, dass er erst in Kraft tritt, wenn die KfW-Förderzusage vorliegt.
+ 3. Antrag stellen:
Der Antrag wird über das KfW-Onlineportal eingereicht.
+ 4. Heizungs-Projekt umsetzen:
Nach der Förderzusage kann das Projekt gestartet und innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen werden.
+ 5. Nachweise einreichen:
Ab 30. September 2024 können die ersten Antragsteller die erforderlichen Nachweise hochladen, um die Zuschüsse zu erhalten.
Tipp
Neben der Heizungsförderung bietet das BAFA weitere Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen wie Heizungsoptimierung oder Dämmung an.
Fazit:
Mit der neuen KfW-Heizungsförderung lässt sich ein großer Teil der Kosten für klimafreundliche Heizungen decken – eine lohnende Investition in die Zukunft.
Siehe auch Artikel in der haustec.